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Hausordnung


Unsere Hausordnung bestimmt das Zusammenleben aller Mitbewohner unter einem Dach. Hier finden sich Rechte und Pflichten. Sie hat für alle Bewohner Geltung. Die Bewohner unseres Hauses werden also gebeten, aufeinander Rücksicht zu nehmen.

1. Lärm

- Unnötiger Lärm im Hof und auf dem Grundstück, im Haus, in der Wohnung ist, besonders in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, zu vermeiden. Wiedergabegeräte, Fernseher, CD-Player und so weiter dürfen mit Zimmerlautstärke laufen.

- Feiern sollten allen Mitbewohner rechtzeitig mitgeteilt werden.

- Musizieren ist von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr verboten. Sonst beschränkt sich die Zeit, in der musiziert werden darf, auf 2 Stunden täglich.

 

2. Kinder

- Kindern dürfen auf den für sie vorgesehenen Arealen spielen.

- Nicht spielen dürfen sie in der Tiefgarage, im Keller und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen.

- Weiter dürfen sie auf der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Planschbecken und Zelte aufbauen. Dies darf die Anwohner nicht unzumutbar belästigen.

- Die Aufgabe der Eltern ist die Sauberhaltung des Sandkastens und des Spielplatzes.

- Die Eltern beziehungsweise die Kinder haben benutztes Spielzeug nach Ende des Spielens wegzuräumen.

- Auch Freunde und Freundinnen der Kinder dürfen auf den Spielplätzen spielen.

 

3. Sicherheit

- Hoftüren, Kellereingänge und Haustüren haben von 22.00 bis 6.00 Uhr versperrt zu sein.

- Flure und Treppen, Hofeingänge und Hauseingänge sind Fluchtwege. Sie sind immer freizuhalten.

- Abstellen von Rollstühlen, Kinderwägen, Gehhilfen ist erlaubt, es dürfen jedoch keine Fluchtwege versperrt werden, andere Mitbewohner dürfen nicht unzumutbar behindert werden.

- Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen verboten. Zum Grillen gibt es einen Bereich in der Nähe des Hauses.

- Es dürfen in Keller, Dachboden keine leicht entzündlichen, feuergefährlichen oder Geruch verursachenden Stoffe gelagert werden.

- Bei Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen ist sofort der Vermieter sowie das Versorgungsunternehmen zu informieren. Bei Gasgeruch in einem Bereich, darf dieser keinesfalls mit offenem Licht betreten werden. Keine elektrischen Schalter betätigen! Fenster öffnen, Hauptabsperrhahn sofort schließen.

- Treppenhaus-, Speicher-, Dach- und Kellerfenster sind in der kalten Jahreszeit und bei Unwetter zu schließen.

 

4. Reinigung

- Haus und Grundstück sind sauber zu halten.

- Nach dem ausgehängten Reinigungsplan haben die Mieter Zugangswege außerhalb des Hauses Flure, Fenster, Dachbodenräume, Treppen, den Hof und den Platz der Müllbehälter sowie den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen.

- Der Müll darf nur in die entsprechenden Mülltonnen entsorgt werden. Es gilt strikte Mülltrennung. Sondermüll und Sperrgut sind nach der Satzung der Gemeinde zu entsorgen.

- Blumenbretter und Blumenkästen müssen sicher angebracht sein. Beim Gießen ist darauf zu achten, dass keine Schäden an der Hauswand entstehen, das Wasser nicht auf den Bereich anderer Mieter tropft.

 

5. Lüften

- Die Wohnung ist auch im Winter zu lüften. Hier genügt kurzes Öffnen der Fenster.

 

6. Fahrzeuge

- Das Abstellen von Kfz auf den Grünflächen, den Gehwegen, dem Hof ist verboten. Es darf auf dem Grundstück weder gewaschen noch Reparaturen oder Ölwechsel durchgeführt werden.

- Es ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

- Das Abstellen von Fahrrädern ist lediglich im Fahrradkeller sowie auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.

 

7. Haustiere

- Haustiere dürfen sich nicht ohne Aufsicht in Gemeinschaftseinrichtungen, im Treppenhaus oder den Außenanlagen, Spielplätzen aufhalten. Fäkalien sind umgehend zu entfernen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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